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AGB

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Der Kunde ist sich bewusst, dass Blumen ein Saisonprodukt sind und der Blumenschmuck der jeweiligen Jahreszeit angepasst wird. Nicht alle Blumensorten sind ganzjährig lieferbar. Blumen können in Natura etwas anders aussehen als auf der Abbildung. Jede Blumenkreation ist ein individuelles vom Floristen von Hand hergestelltes Werkstück. Aus einer Abbildung kann der Kunde deshalb keinen Anspruch ableiten.

BESPRECHUNGEN

Einmalige Besprechungen mit dem Kunden für die Blumendekorationen für Events oder Hochzeiten werden nicht verrechnet. Wünscht der Kunde eine zweite Besprechung, wird diese mit einer Pauschale von CHF 80 in Rechnung gestellt.

OFFERTEN

Die Offerten sind kostenfrei. Kleine Änderungen vom Kunden werden von der Tinamara GmbH zusammengefasst und bei der Auftragsbestätigung angepasst. Blumenlieferungen, Arbeitsleistungen und Spesen werden dabei separat ausgewiesen. Die Arbeitsleistungen vor Ort beruhen auf einer Annahme. Sie werden nach effektivem Aufwand verrechnet. Dasselbe gilt für die Blumenpreise, die saisonalen Schwankungen unterliegen können. Wünscht der Kunde eine oder mehrere neue Offerten mit einem neuen Blumenkonzept, wird diese je mit einer Pauschale vom CHF 60 verrechnet. Bei Kunden, bei denen die Anfrage sowie das vorgeschlagene Blumenkonzept mittels E-Mail gesendet werden, erfolgt zuerst eine Grobofferte, d.h. keine Detailofferte. Dasselbe gilt für telefonische Besprechungen. Nachdem der Kunde mit der Offerte einverstanden ist, erhält er eine verbindliche Auftragsbestätigung. Die Auftragsbestätigung muss der Tinamara GmbH vom Auftraggeber schriftlich oder mit E-Mail bestätigt werden. Mit dem Empfang der Auftragsbestätigung gilt der Auftrag als erteilt.

ÄNDERUNGEN

Änderungen des Auftrags (z.B. weniger Blumenschmuck, da weniger Teilnehmer), müssen mindestens drei Arbeitstage vor dem Anlass per E-Mail oder Telefon der Tinamara GmbH mitgeteilt werden. Ansonsten wird der volle Preis gemäss Auftragsbestätigung verrechnet. RÜCKTRITT VOM VERTRAG Der Auftrag kann unter Angabe wichtiger Gründe bis vier Arbeitstage vor dem gewünschten Lieferdatum ohne Kostenfolge storniert werden. Ein Rücktritt vom Vertrag ist auch nach dieser Frist möglich, jedoch nur gegen vollständige Vergütung der Auslagen sowie der bereits geleisteten Arbeit, wobei hier die in ein Stundenansatz von CHF 70 gilt. Aufgrund der individuellen Zusammenstellung und der begrenzten Lebensdauer von Blumen ist eine Rückgabe oder ein Umtausch ausgeschlossen.

LIEFERUNG

Die Tinamara GmbH liefert in die ganze Schweiz und verrechnet für Hin -und Rückfahrten einen Kilometerpreis von CHF 01.Bei besonderen Verhältnissen (z. B. schwierige Anfahrtswege zu abgelegenen Standorten mit schlechten Strassenbedingungen) wird ein Zuschlag gemäss Offerte erhoben. Auf Verlangen des Kunden übernimmt die Tinamara GmbH gegen Bezahlung die Einholung von allfällig erforderlichen Fahrbewilligungen.

ARBEITSAUFWAND

Der Arbeitsaufwand vor Ort wird mit einem Stundenansatz pro Mitarbeiter verrechnet. Unsere jeweiligen Stundenansätze werden in der Offerte ausgewiesen. Sonntagsarbeiten und Dekorationen, die zwischen 24:00 und 7:00 Uhr abgebaut werden müssen, werden mit einem Zuschlag von 50% in Rechnung gestellt.

RECHNUNG

Die Rechnung erfolgt nach der Ausführung der Blumendekoration. Bei grösseren Dekorationen mit zusätzlichem Arbeitsaufwand vor Ort ist es möglich, dass der Preis in der Auftragsbestätigung mit der Rechnung etwas variiert, da die Stunden nach effektiv geleisteten Arbeitsstunden am Event Ort verrechnet werden. Die Rechnungen sind innert 20 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.

MEHRWERTSTEUER

Die Ansätze der Tinamara GmbH verstehen sich ohne MwSt. Diese wird auf der Rechnung separat ausgewiesen. SONSTIGES Sind am Ort des Anlasses zusätzliche Dienstleistungen zu erbringen, wie das Verteilen und das Aufhängen von Dekomaterial, das der Kunde selbst bereitgestellt hat, übernimmt die Tinamara GmbH dies gerne. Die Arbeitszeit dafür wird mit einem Stundenansatz von CHF 70 verrechnet. Ausgeliehenes Dekorationsmaterial das beschädigt wird oder fehlt wird in Rechnung gestellt.

Kappel am Albis, 1. Mai 2020

 

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